Hebe- und Flurförderfahrzeuge
Die steigende Anzahl und Geschwindigkeit von Warenbewegungen aller Art fordert optimal ausgebildetes Personal. In der Lager- & Logistikbranche ist es für jede Fachkraft wichtig das Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Brücken- und Portalkranen, den Umgang mit Hubarbeitsbühne sowie den Einsatz von Gabelstaplern zu beherrschen.
Zum Erwerb des erforderlichen Befähigungsnachweises lernen Sie in unseren DGUV-konformen Seminaren den sicheren Umgang mit dem jeweiligen Transport-und Hebemittel in Theorie und Praxis.
- Führung von Portalkränen (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6))
- Führung von Flurförderzeugen
- Führung und Bedienung von Hubarbeitsbühnen
- Wiederkehrende Unterweisungen / Jährliche Wiederholungen
Ziel:
Sachgemäße Bedienung zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden – In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Mit diesem Lehrgang erwerben Sie die Bedienberechtigung für Brücken- und Portalkräne.
Theorie:
- Gesetzliche und rechtliche Grundlagen
- Unterschied zwischen Brücken- und Portalkran
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Rechtliche Vorschriften (DGV D6, BGR 500)
- Sicherheitstechnische Vorschriften
- Arbeitsweise
- Einsatzmöglichkeiten
- Arten, Aufbau und Funktion der Krantechnik
- Anschlagen von Lasten
- Grundsätze der Prävention BGV A1
Praxis:
- Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Brücken- und Portalkräne
- Anschlagen von Lasten
- Auf-und Umrüsten von Brücken- und Portalkräne
- Wartung und Pflege
- Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen
Ziel:
Hubarbeitsbühnen dürfen laut Betriebssicherheitsverordnung und Berufsgenossenschaften nur von unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden. Ausgebildete Personen können Hubarbeitsbühnen sicher bedienen und sind in der Lage, mögliche Gefahren richtig einzuschätzen. Sie erwerben den Fahrerausweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Sie erfüllen die Anforderungen der DGUV 308-008 (BGG 966).
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung / Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Tägliche Einsatzprüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Theoretische Prüfung
Praxis:
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablass
- Praktische Abschlussprüfung
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, benötigt einen Gabelstaplerschein sowie jährliche Unterweisungen.
Ziel:
Die DGUV schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor. Mit dem Abschluss wird der sogenannte Flurfördermittelschein erworben. Mit dieser als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Betriebsanweisungen
- Aufbau von Flurförderzeugen und Anbaugeräte
- Antriebsarten
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit der Last und Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
- Standsicherheit und Gewichtsverteilung
- Lastdiagramme
- Theoretische Prüfung
Praxis:
- Einweisung in das Fahrzeug (Frontmaststapler)
- Einsatzprüfung
- Praktische Fahr- und Stapelübungen
- Abstellen des Fahrzeuges
- Praktische Abschlussprüfung
Termine: Individuell nach Absprache
Dauer: Je nach Art und Umfang des Seminars. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über arbeitsplatzorientierte Gestaltungs- und Anpassungsmöglichkeiten der Fortbildung.
Durchführungsort:
Qualifizierungs- und Trainingszentrum (QTZ)
Gesellschaft für Aus- und Fortbildung (GAF) mbH
Industriegelände Straße E, Nr. 34
02977 Hoyerswerda
Zertifikat:
Nach erfolgreicher Teilnahme des Seminars erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis der fachlichen Eignung, dieser gilt als der geforderte Befähigungsnachweis.
Hinweis:
In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass für das Führen, Bedienen und Arbeiten von Portalkränen, Hubarbeitsbühnen und Gabelstaplern eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen ist. Unternehmer erfüllen die gesetzliche Schulungspflicht, vermeiden persönliche Haftungsrisiken, teure Sach- oder Personenschäden mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaften. Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko.
Förderung:
Eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Fortbildungen sind nach AZAV zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen und können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder Ihres JobCenter gefördert werden. Für Unternehmen besteht eine Fördermöglichkeit im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz (WeGebAU).
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung zur Seite.
Fachlagerist – Teilqualifizierung
Für Arbeitssuchende und Unternehmen, die Mitarbeiter qualifzieren möchten, bieten wir die modulare Teilqualifizierung zum Fachlagerist (m/w/d) an. Jedes einzelne TQ-Modul dauert zwei bis sechs Monate und ist nach einem betrieblichen Einsatzfeld aufgebaut, es teilt sich in eine Theorie- und Praxisphase.
Mehr über Teilqualifizierungen erfahren…
Sie sind 25 Jahre oder älter und besitzen keine oder eine veraltete Berufsausbildung oder haben Sie bereits berufsrelevante Kompetenzen durch Anlerntätigkeiten, Praktika oder als Ausbildungs- oder Studienabbrecher erworben? Sie verfügen jedoch nicht über Nachweise, die diese beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dokumentieren, dann ist eine Teilqualifizierung für Sie genau das richtige.
Modul 1: Wareneingang
Modul 2: Innerbetrieblicher Transport
Modul 3: Lagerung von Gütern
Modul 4: Kommissionierung
Modul 5: Versand
TQ-Modul 1: Wareneingang
Prüfung von Wareneingangspapieren
Annehmen von Gütern, Sortierung der Güter
Planung des erforderlichen Lagerplatzes und Bildung von Lagereinheiten
TQ-Modul 2: Innerbetrieblicher Transport
Mitwirkung an der Realisierung des logistischen
Prozesses im innerbetrieblichen Transport,
Sicherstellung des Informations- u. Materialflusses
Einsatz von Förder- und Hilfsmitten
TQ-Modul 3: Lagerung von Gütern
Übernahme der Güter vom Wareneingang, Auszeichnen, Sortieren, Bilden von Lagereinheiten, Vorbereiten der Güter zur Lagerung, Einlagerung mittels betrieblicher Kommunikationsmittel
Planung der Lagerhaltung und der Lagerzonen
TQ-Modul 4: Kommissionieren
Bearbeitung betrieblicher Kommissionieraufträge unter Nutzung der betrieblichen Lager- und Kommissioniersysteme, Beherrschung unterschiedlicher Kommissioniermethoden
Einhaltung der Lade- und Transporthilfsmittelvorgaben
TQ-Module 5: Versand
Abarbeiten von Versandaufträgen aus den Bereichen des Lagers bzw. den verschiedenen Speditionsabteilungen nach Vorgaben,
Anwendung der für die Leistungserbringung notwendige Informations- und Kommunikationssysteme unter Beachtung betrieblicher und/oder gesetzlicher Vorgaben
Termine: Individuell nach Absprache
Dauer: Je nach Anzahl und Laufzeit der TQ-Module. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über arbeitsplatzorientierte Gestaltungs- und Anpassungsmöglichkeiten der Fortbildung.
Durchführungsort:
Qualifizierungs- und Trainingszentrum (QTZ)
Gesellschaft für Aus- und Fortbildung (GAF) mbH
Industriegelände Straße E, Nr. 34
02977 Hoyerswerda
Zertifikat:
Zum Abschluss jedes TQ-Moduls findet durch die IHK eine Kompetenzfeststellung, mit einem praktischen und theoretischen Teil, statt. Ein IHK-Zertifikat und Kompetenzfeststellungsergebnis erhalten Sie nach Abschluss.
Förderung:
Eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Fortbildung ist eine nach AZAV zugelassene Weiterbildungsmaßnahme und kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder Ihres JobCenter gefördert werden. Für Unternehmen besteht eine Fördermöglichkeit im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz (WeGebAU).
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung zur Seite.